Eine Umfrage vom Meinungsforschungsinstitut YouGov hat diese Woche gezeigt: 38 Prozent aller jungen Wähler haben keine Ahnung, wie viele Stimmen sie bei der Bundestagswahl in zehn Tagen haben. Höchste Zeit also für einen kleinen Überblick:
Wie viele Stimmen hat man?
Es steht auch groß auf dem Wahlzettel: Man hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme kann man die Direktkandidaten in seinem Wahlkreis wählen. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen gewinnt und bekommt bekommt einen Sitz im Bundestag. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, also kommen über die Erststimme 299 Abgeordnete in den Bundestag.
Und die Zweitstimme?
Die Zweitstimme klingt zwar unspektakulärer, ist aber die wichtigere Stimme: Damit kann jeder Wähler und jede Wählerin über die Mehrheiten im Bundestag entscheiden. Hinter der Zweitstimme steht die jeweilige Landesliste der Partei. Jede Partei hat in jedem Bundesland eine Liste mit Mitgliedern, die gerne Abgeordnete in Berlin wären. Bekommt eine Partei zum Beispiel 30 Prozent der Zweitstimmen, dann bekommt sie 30 Prozent der Sitze im Bundestag. Und diese freien Sitze darf die Partei mit den Mitgliedern aus ihren Listen füllen. Das Ganze geht von oben nach unten. Die oberen Plätze auf der Liste kommen also wahrscheinlicher in den Bundestag als die unteren.
Die Fünf-Prozent-Hürde
Das ist ein Mechanismus, der dafür sorgt, dass der Bundestag nicht in ganz viele winzige Parteien zersplittert. Eine Partei muss also grundsätzlich mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, damit sie überhaupt in den Bundestag einziehen darf. Alle Parteien unterhalb dieser Hürde sehen wir in den Umfragen und Hochrechnungen immer als „Andere“ oder „Sonstige“.