Das 188. Oktoberfest ist vorbei, die Verzehrgutscheine behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ende des Jahres. Das hat der Stadtrat im Mai beschlossen. Einige Wiesnwirte bieten sogar eine Rückerstattung der Gutscheine an, ist aber nicht überall möglich. Hier ist eine Zusammenfassung:
- Fischer Vroni: Wertmarken können auf der Auer Herbst Dult (14.10.2023 bis 22.10.2023) oder im Wiesnbüro der Fischer-Vroni (ab dem 17.10.2023 bis 31.12.2023) eingelöst werden, dafür könnt Ihr dieses Rückgabeformular benutzen.
- Ochsenbraterei: Die Ochsenbraterei-Gutscheine bleiben in den Betrieben der Haberl Gastronomie gültig, sowohl in den Biergärten bis zum 31. Oktober als auch im Wirtshaus vom Michaeligarten bis zum 31. Dezember.
- Augustiner-Festhalle: Die Wertmarken könnt Ihr bis zum 31. Dezember im Augustiner Stammhaus einlösen, vorzugsweise mit vorheriger Reservierung über die Homepage und dem Vermerk „Wiesnmarken“.
- Bräurosl: Verzehrgutscheine gelten bis Jahresende im Donisl am Marienplatz. Nicht verbrauchte Gutscheine können bis zum 31.12. im Wiesnbüro gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet werden.
- Löwenbräu: Übrig gebliebene Marken vom Oktoberfest können bis zum 22.12. in der Hirschau im Englischen Garten eingelöst werden.
- Paulaner-Festzelt: Nicht verbrauchte Bier- und Hendlmarken können nur direkt vom Käufer zurückgegeben und erstattet werden. Die Marken könnt ihr im Büro der WFPG in München zurück geben.
- Weinzelt: Die Verzehrgutscheine gelten bis Ende des Jahres im Seehaus im Englischen Garten.
- Schützenfestzelt: Bis zum Ende des Jahres sind die Wertmarken im Löwenbräukeller gültig.
- Hacker-Festzelt: Die Hacker-Festzelt-Marken können zum Ende der Biergarten-Saison zum 31. Oktober im Wildpark in Straßlach eingelöst werden, außer an Sonn- und Feiertagen. Noch bis zum 31.12. könnt ihr euch die Gutscheine mit dem Rückgabeformular und der Originalrechnung erstatten lassen.
- Schottenhamel: Bis Jahresende können am Nockherberg die Wertmarken eingelöst werden, außer an Weihnachtsfeiertagen und Silvester, jedoch ausschließlich im Wirtshaus.
- Hofbräu: Gutscheine, die direkt vom Festwirt gekauft wurden, sind bis 31. Dezember im Hofbräukeller gültig, mit Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen sowie bei größeren Reservierungen.
- Armbrustschützen-Zelt: Nicht verbrauchte Gutscheine können bis spätestens 31.12. in einem vom Festzelt bestimmten Betrieb eingelöst werden, mit einem Abzug von 20 % des Gutscheinwerts aufgrund des Verwaltungsaufwands. Welcher Betrieb ist allerdings noch unklar.
- Marstall: Restwert-Marken können noch bis Ende des Jahres im Restaurant Leger am Dom eingelöst werden.