Das Thema dritte Startbahn am Münchner Flughafen ist wieder auf dem Tisch – zumindest vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt entschieden: Die Baugenehmigung ist weiterhin gültig, obwohl seit Jahren nichts gebaut wurde. Grund dafür: Laut Gericht hat der Flughafen schon genug getan – zum Beispiel Grund gekauft und den S-Bahn-Tunnel gebaut. Damit sei das Projekt offiziell gestartet. Geklagt hatten der Bund Naturschutz, der Landkreis Freising und Gemeinden aus der Region. Sie wollten, dass die Genehmigung verfällt. Auch die Bürgerinitiative Attaching ist enttäuscht – sie spricht von einem „Urteil im Namen des Flughafens“. Trotzdem: Gebaut wird erstmal nicht. Politisch liegt das Projekt weiter auf Eis – die Freien Wähler lehnen die dritte Bahn ab, und Ministerpräsident Söder hat versprochen, dass in seiner Amtszeit nichts passiert.
Die Gegner fordern weiterhin, dass die Startbahn endgültig aus den Planungen verschwindet – und das Baurecht gestrichen wird.