So leer war die Wiesn vermutlich lang nicht mehr: Nach der Bombendrohung am 01.10.25 mussten alle das Gelände verlassen – danach wurde erstmal alles abgesucht. Auch für die Besucher hieß es mehrere Stunden: Zutritt verboten.
Viele haben Tische reserviert und konnten die Reservierung natürlich nicht wahrnehmen. Aber was gilt jetzt dafür?
Generell handhabt jedes Festzelt die Situation unterschiedlich. Laut Christian Schottenhamel (Schottenhamel) und Peter Inselkammer (Armbrustschützenzelt) können Mittagsreservierungen umgebucht werden – zumindest, wenn Tische verfügbar sind. Dazu können sich Betroffene einfach im jeweiligen Festzeltbüro melden. Und auch die Gutscheine können in den nächsten Tagen noch eingelöst werden, da ist also nichts verloren. Und wenn ihr es dieses Jahr zeitlich nicht mehr auf die Wiesn schafft, könnt ihr die Markerl auch noch in den jeweiligen Stammhäusern der Wirte benutzen. Es gibt aber auch Zelte, die keine Rückerstattung planen. Teilweise muss auch ein Formular ausgefüllt werden, um zumindest etwas von dem Geld zurückzubekommen.
Es ist also sinnvoll, wenn ihr in den AGBs der jeweiligen Zelte nochmal nachlest, wie das Ganze gehandhabt wird.
Alle Infos zur Wiesn-Tisch Reservierung findet ihr auch nochmal hier.