Wenn die Familie eines anerkannten Flüchtlings nach Deutschland nachzieht und hier keine Wohnung findet, dann muss die Gemeinde einspringen. Das hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Geklagt hatte die Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck. Im konkreten Fall geht es um einen anerkannten Flüchtling, der aber noch keine eigene Wohnung gefunden hat. Für seine Frau und seine Kinder gab es keinen Platz in der Unterkunft. Bei unfreiwillig Obdachlosen ist aber die Gemeinde zuständig, das hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt klargestellt. Eichenau will dagegen vorgehen und vors Bundesverfassungsgericht ziehen.